„Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“
Benjamin Franklin
In einem Beschluss vom 4.4.2012 hat sich das OLG Dresden mit der Frage befasst, ob eine Auswechslung des Pflichtverteidigers möglich ist, wenn zuvor das Recht des Beschuldigten, einen eigenen Rechtsanwalt zu benennen, nicht ausreichend beachtet worden ist. Hierzu das OLG:
In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet wird, kann auf späteren Antrag des Beschuldigten der bestellte Pflichtverteidiger gegen den von dem Beschuldigten nunmehr benannten Verteidiger seines Vertrauens ausgewechselt werden. (Ls. des Bearbeiters)
Vom 16.-18.März 2012 fand in Hannover der 36.Strafverteidigertag statt. Nachfolgend haben wir einige Dokumente zur Nachlese bereitgestellt:
Am 29.02.2012 findet die nächste Veranstaltung der Strafverteidigervereinigung statt. Das Thema lautet: "Aktueller Rechtsprechungsüberblick", Referent ist RA und FA für Strafrecht Michael Stephan.
Die Veranstaltung beginnt um 19:30 Uhr im Schillergarten in Dresden.
Die Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. lädt alle Mitglieder hiermit herzlich zu ihrem Neujahrsempfang mit anschließendem Abendessen ein. Dieser findet am 27.Januar 2012, 18:00 Uhr, im Saal "Semper" des NH Hotels Dresden Altmarkt, An der Kreuzkirche 2, 01067 Dresden, statt.