„Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“
Benjamin Franklin
Die Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. lädt alle Mitglieder hiermit herzlich zu ihrem Neujahrsempfang mit anschließendem Abendessen ein. Dieser findet am 27.Januar 2012, 18:00 Uhr, im Saal "Semper" des NH Hotels Dresden Altmarkt, An der Kreuzkirche 2, 01067 Dresden, statt.
Ein für Mittwoch beim LG Dresden -Staatsschutzkammer- angesetzter Prozess wegen des Vorwurfs der Verunglimpfung des Bundespräsidenten gemäß § 90 StGB findet nun doch nicht statt. Der Bundespräsident nahm die nach § 90 Abs.4 StGB erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung nach einer Entschuldigung des Angeklagten zurück.
Mit Urteil vom 22.Dezember 2011 hat der 2.Strafsenat ein Urteil des LG Köln aufgehoben, durch welches die drei Angeklagten wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden waren. Wesentliches Indiz für die Verurteilung waren polizeilich abgehörte Selbstgespräche eines der Angeklagten. Deren Verwertung verletzte nach Ansicht des Senats den nach Art.2 Abs.1 iVm. Art.1 Abs.1 GG absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit, in welchen auch zur Verfolgung schwerer Straftaten nicht eingegriffen werden darf.
In einem heute veröffentlichten Beschluss zu drei Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 mit dem Grundgesetz im Einklang steht.