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Der Verein

Die Vereinigung Strafverteidiger Sachsen/Sachsen-Anhalt hat sich zur Aufgabe gemacht, die gemeinsamen Interessen der Strafverteidiger nach außen zu vertreten.

Zweck des Vereins ist das Zusammenwirken von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, deren besonderes Interesse der Strafverteidigung gilt, vor allem durch

  • Verteidigung von Grund- und Menschenrechten des Mandanten vor Gericht
  • Kampf für Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber der Staatsgewalt
  • Einsatz für einen menschenwürdigen Strafvollzug
  • Einsatz für eine freie und unabhängige Advokatur
  • Fortbildung in den Bereichen des Strafrechts, des Strafprozessrechts und des Strafvollzugsrechts.

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder bei einem Gericht der neuen Bundesländern zugelassener Rechtsanwalt, jeder an einer dort gelegenen rechtswissenschaftlichen Fakultät hauptamtlich Lehrende und jeder zur Verteidigung berechtigte Referendar werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 75 Euro.

Aufnahmeantrag

Sie können den Aufnahmeantrag direkt hier herunterladen.

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