Ein für Mittwoch beim LG Dresden -Staatsschutzkammer- angesetzter Prozess wegen des Vorwurfs der Verunglimpfung des Bundespräsidenten gemäß § 90 StGB findet nun doch nicht statt. Der Bundespräsident nahm die nach § 90 Abs.4 StGB erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung nach einer Entschuldigung des Angeklagten zurück.




