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Landgericht Dresden

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Landgericht Dresden

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„Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“   

Benjamin Franklin

Ein für Mittwoch beim LG Dresden -Staatsschutzkammer- angesetzter Prozess wegen des Vorwurfs der Verunglimpfung des Bundespräsidenten gemäß § 90 StGB findet nun doch nicht statt. Der Bundespräsident nahm die nach § 90 Abs.4 StGB erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung nach einer Entschuldigung des Angeklagten zurück.

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