Mit Urteil vom 22.Dezember 2011 hat der 2.Strafsenat ein Urteil des LG Köln aufgehoben, durch welches die drei Angeklagten wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden waren. Wesentliches Indiz für die Verurteilung waren polizeilich abgehörte Selbstgespräche eines der Angeklagten. Deren Verwertung verletzte nach Ansicht des Senats den nach Art.2 Abs.1 iVm. Art.1 Abs.1 GG absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit, in welchen auch zur Verfolgung schwerer Straftaten nicht eingegriffen werden darf.




