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„Diejenigen, die bereit sind grundlegende Freiheiten aufzugeben, um ein wenig kurzfristige Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.“   

Benjamin Franklin

Neuregelung zu verdeckten Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2011 13:58

In einem heute veröffentlichten Beschluss zu drei Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 mit dem Grundgesetz im Einklang steht.